Gemeinsam mit Rainer Burkardt, Head of Practice bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, Sebastian Meyer, Leiter der Rechtsabteilung der Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Katarzyna Wawrzyczek, In-house Lawyer der Rechtsabteilung bei Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG, Felix Ruhmannseder, Partner bei wkk law Rechtsanwälte und Kai Leisering, Managing Director bei EQS Group, sprechen wir über die Implementierung von Hinweisgebersystemen und mögliche Herausforderungen.
Seit 2019 sollen mit der Einführung von Hinweisgebersystemen in der EU frühzeitig Probleme oder Kontrollmängel aufgedeckt und behoben werden. Es handelt sich hierbei um Verfahren und Prozesse zum „Whistleblowing“. Grundsätzlich sind Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern seit dem 17. Dezember 2021 verpflichtet ein Hinweisgebersystem einzuführen. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern sind ebenfalls ab dem 17. Dezember 2023 dazu verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch für die ausländischen Tochtergesellschaften wie z.B. in China. Internes Whistleblowing erfolgt über eine mündliche oder schriftliche Mitteilung über Verstößen innerhalb eines Unternehmens. Externes Whistleblowing hingegen erfolgt über eine Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörde oder z.B. über die Medien. Die Realisierung eines Hinweisgebersystems kann praktische Herausforderungen mit sich bringen, wie etwa in einem weltweiten Konzern verschiedene Sprachen in dem Hinweisgebersystem zur Verfügung zu stellen. Unsere Experten empfehlen, ein Hinweisgebersystem z.B mithilfe von IT-Lösungen zu implementieren, um Ihre Mitarbeiter zu schützen und Risiken für Ihr Unternehmen zu minimieren. Herr Burkardt hat zusätzlich noch kulturelle und rechtliche Besonderheiten Chinas als wertvolle Erfahrung erläutert.
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