Mit unseren Experten haben wir von verschiedenen Blickwinkeln aus, die Veränderungen und die damit verbundenen Herausforderungen der Lieferkette betrachtet.
Im Rückblick auf das Jahr 2021 liegt das Außenhandelsvolumen mit Deutschland bei 230 Mrd. US$ (25%). Ebenfalls sind auch die Exporte nach Deutschland um ein Drittel gestiegen, weswegen China auch weiterhin der größte Beschaffungsmarkt für Deutschland bleibt. Daran ist klar erkennbar, dass China auch in Zukunft Deutschlands wichtigster Außenhandelspartner bleiben wird. Eine Außenhandelsprognose des GTAI Repräsentanten Dr. Roland Rohde aus Hong Kong, liegt für das Jahr 2022 bei etwa bei +5 bis +10%. Trotz des weiterhin wachsenden Warenaustausches zwischen Deutschland und China, sind Logistik- und Lieferprobleme aufgrund der Null-Covid-Politik zu erwarten. Die BIP Wachstumsprognose liegt ca. bei 3-4%, was für chinesische Verhältnisse ein sehr niedriger Wert ist. Durch die vielen Reisebeschränkungen und Lockdowns, wird es zu einer deutlichen Abschwächung des Wirtschaftswachstums und Konsumgüternachfrage führen.
Die Automobilbranche gibt einen Einblick in die Herausforderungen der Lieferkette für produzierende Unternehmen in China. Zu diesen Herausforderungen zählen unter anderem Exportverbote, regionale Shutdowns aufgrund von Covid, steigende Transportkosten, als auch die Einhaltung der Lieferkettengesetze wie Menschenrechte und Umweltschutz. Lösungsansätze in dem Zusammenhang sind hier lokale Produktionsstätte, langfristige Verträge mit Lieferanten und Multiple Sourcing, um flexibel zu bleiben. Monitoring der gesamten Lieferkette zur Einhaltung der Lieferkettengesetze, sind hier auch zwei entscheidende Faktoren empfiehlt Thomas Wiedemann, Senior Project Manager bei Korn Consult Group.
Zum Schluss gibt Rainer Burkardt, Head of Practice bei Burkardt & Partner aus Shanghai, einen Ausblick in die rechtliche Situation der Lieferkettengesetze. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern im Inland (ab dem 1. Januar 2023) und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern im Inland (ab dem 1. Januar 2024) werden von dem Lieferkettengesetz betroffen sein. Die Handlungspflichten sind hier unter anderem das Risikomanagement und Risikoanalyse. Hierbei geht es um die Ermittlung, ob ein Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht, was mit einer Besichtigung Vorort kontrolliert werden kann. Ebenfalls haben die betroffenen Unternehmen eine Dokumentations- und Berichtspflicht, die mit einem jährlichen Bericht bei der zuständigen Behörde (BAFA) zu erfüllen ist.
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